Motorradfahrer für 2025 aufgepasst!
Reifen:
Grundlegende Änderungen und Neuregelungen
Reifenfreigaben der Hersteller sin hinfällig.
Für neue Reifen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, gilt es eine Einzelabnahme beim TÜV zu machen
Das End vom Lied – es kostet Zeit und Geld!
Es gibt auch Vorteile:
Keine Prüfung notwendig, wenn nur der Hersteller gewechselt wird.
Voraussetzung – die Reifendimensionen und -eigenschaften entsprechen den Vorgaben im Fahrzeugschein.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitführen, entfällt.
UBB-Dokumente können zu Hause bleiben.
Abgasnorm:
Für Neuzulassungen gilt ab 1. Januar 2025 gilt die Abgasnorm 5+.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch noch Motorräder, die nicht der Norm 5+ entsprechen zugelassen werden.
Beim Hersteller nachfragen!
Vorteile: Bei 2024er Modelle dürften die Preise erheblich fallen!
Geräuschgrenzwerte:
Die Geräuschentwicklung von Motorrädern wird ebenfalls reguliert.
Der maximale Geräuschpegel bei hohen Drehzahlen soll gesenkt werden.
Dies macht eine Verwendung von leiseren Auspuffanlagen und fortschrittlicheren Schalldämpfer erforderlich.
Das neue Testverfahren:
Es wird realistischere Prüfmethoden geben, um die Geräuschwerte unter Alltagsbedingungen zu messen.
Der Test wird ähnlich wie bei den Auto-Tests sein!
(„Real Driving Emissions“)
Also- keine Angst!